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Verwaltungsgemeinschaft Rain
Schloßplatz 2
94369 Rain
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  Öffnungszeiten
  Montag 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
  Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
  Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
  Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
  Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 

 

Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen der Gemeinde Atting

 

 

Aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Atting folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung der von der Gemeinde Atting betriebenen und unterhaltenen Sportanlagen.

 

 § 1 Gebührenpflicht

Für die Benützung der Sportanlagen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Sportanlagen mit ihren Einrichtungen nutzt und die Leistungen in Anspruch nimmt.

 

 § 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht für die Benutzungsgebühr mit dem Betreten und der Benutzung der Sportanlagen. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig. 

 

§ 4 Gebühren

(1) Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

Laufende Gebühren

Für die Benützung der Halle der Mehrzweckhalle der Gemeinde Atting beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde für die laufende Benutzung

für ortsansässige Vereine         8,-- €

für auswärtige Vereine             12,50 €

für Schulen                               10,-- €

für sonstige Gruppen               10,-- €

 

Sondernutzung

a) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen ohne Eintritt

     ohne Bestuhlung, ohne Tische                                                                 35,-- €/Tag

     mit Bestuhlung und Tische                                                                       75,-- €/Tag

 

b) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen mit Eintritt

     ohne Bestuhlung, ohne Tische                                                                 70,-- €/Tag

     mit Bestuhlung und Tische                                                                      120,-- €/Tag

c) Veranstaltungen kommerzieller Art mit oder ohne Einrichtung

   10 % der Eintrittsgelder, jedoch mindestens 200,-- €/Tag

d) Nutzung durch Privatpersonen für private Anlässe                                    100,-- €/Tag

e) Regelungen für besondere Veranstaltungen behält sich die Gemeinde Atting vor.

Personalkosten:

Zu den Gebühren nach Ziff. 2 a) mit e) werden die in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung anfallenden Personalkosten für den Hausmeister sowie die Bauhofmitarbeiter zum Auslegen des Hallenbodens, zum Aufstellen der Stühle und Tische sowie die zusätzlich notwendigen Reinigungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit die örtlichen Vereine bzw. Institutionen für die vorgenannten Arbeiten kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung stellen, entfallen diese zusätzlichen Personalkosten.

(2) Der Veranstalter hat anfallende Kosten für die Sicherheitsdienste wie Ordner, Feuerwehr und Sanitätswachen zu tragen.

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