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  Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 

 

Richtlinie zur Ehrung von Sportlern und ehrenamtlichen Tätigen der Gemeinde Atting

 

 

 

 

I. Sportlerehrung

 § 1  

Zur öffentlichen Anerkennung von sportlichen Leistungen zum Ansehen der Gemeinde Atting wird eine Sportlerehrung durchgeführt.

 

 § 2

Die Sportlerehrung wird Personen zuteil, die in der Gemeinde Atting ihren ständigen Wohnsitz haben oder einem Verein innerhalb der Gemeinde angehören.

 

 § 3

Geehrt wird, wer in Einzeldisziplin oder Mannschaftssport mindestens eine Niederbayerische Meisterschaft errungen hat. Die Wettbewerbe müssen von einer offiziellen Organisation des deutschen Sportbundes, vom Bund bzw. Kultusminister der Länder ausgeschrieben sein. Offizielle Alters- oder Behindertenmeisterschaften sind eingeschlossen.

 

 § 4

 Die vorzunehmenden Ehrungen prüft und entscheidet der Gemeinderat. Vorschlagsberechtigt sind die Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Atting und der Gemeinderat. Daneben sind auswärtige Sportvereine vorschlagsberechtigt, denen Sportler und Sportlerinnen angehören, die in der Gemeinde Atting ihren Wohnsitz haben. Außerdem sind in die Ehrung Sportler und Sportlerinnen einzubeziehen, die nicht in der Gemeinde Atting wohnen, jedoch einem örtlichen Sportverein angehören.

Die Sportvereine müssen die für die Ehrung infrage kommenden Sportler/innen und Mannschaften bis zum 31.10. jeden Jahres schriftlich melden. Die Meldung muss den Namen, die errungene Meisterschaft mit Datum und den Wohnsitz enthalten. Bei Mannschaften zusätzlich die genaue Bezeichnung der Mannschaft mit namentlicher Nennung aller Mitglieder.

Geehrt werden Sportler/innen und Mannschaften nur für die ranghöchste innerhalb eines Jahres errungene sportliche Leistung.

 

 § 5

 Verliehen werden Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze mit Gemeindewappen. Es erhalten auf Grundlage dieser Richtlinie folgende Sportler/innen und Mannschaften für das Erreichen folgender sportlicher Leistung

 1. die bronzene Ehrennadel:                 - Niederbayerische Meisterschaft

                                                               - 2. und 3. Platz auf Landesebene

 2. die silberne Ehrennadel:                   - 1. Platz auf Landesebene

                                                               - 4. und 5. Platz auf Bundesebene

                                                               - 6. bis 10 Platz bei Europameisterschaften

 3. die goldene Ehrennadel:                   - 1. bis 3. Platz auf Bundesebene

                                                               - 1. bis 5. Platz bei Europameisterschaften

                                                               - Teilnehmer bei Weltmeisterschaften oder

                                                                 Olympischen Spielen

                                                               - 1 bis 5. Platz bei Weltmeisterschaften oder

                                                                 Olympischen Spielen

 Zusätzlich wird bei folgenden sportlichen Leistungen ein Geschenk in Form einer Goldmünze bei Einzelsportlern bzw. von Bargeld bei Mannschaften überreicht:

                                                             Einzelsportler/in                 Mannschaft

                                                                     Wert ca.                        

1. Platz auf Landesebene:                             50,00 €                           300,00 €

3. Platz auf Bundesebene:                             50,00 €                           300,00 €

2. Platz auf Bundesebene:                           100,00 €                         500,00 €

1. Platz auf Bundesebene:                           150,00 €                         800,00 €

3. Platz bei Europameisterschaften:             150,00 €                           800,00 €

2. Platz bei Europameisterschaften:             250,00 €                         1.000,00 €

1. Platz bei Europameisterschaften:             500,00 €                         1.500,00 €

Teilnahme an Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   500,00 €                           500,00 €

5. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   600,00 €                         1.000,00 €

4. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   800,00 €                         1.000,00 €

3. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.000,00 €                       1.500,00 €

2. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.250,00 €                       2.000,00 €

1. Platz bei Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen:                                   1.500,00 €                       2.500,00 €

Bei Mannschaftserfolgen wird das Bargeld dem Verein überreicht.

 

 § 6

 Bei der Ehrung wird gleichzeitig eine Urkunde überreicht. Sie trägt den Namen der ausgezeichneten Person oder Mannschaft, den Namen der Vereinigung der die Person oder Mannschaft angehört, die Begründung der Verleihung und die Unterschrift des Bürgermeisters.

 

 § 7

 Die Ehrung von Einzelsportlern/innen wird im Rahmen der Jahresabschlussfeier der Gemeinde vorgenommen. Mannschaften werden im Rahmen von Vereinsfeiern/Hauptversammlungen geehrt.

 

 § 8

Über Ehrungen außerhalb des Rahmens dieser Richtlinie entscheidet der Gemeinderat.

 

II. Ehrung der ehrenamtlich Tätigen

§ 1

Zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Vereinen werden ehrenamtliche Mitglieder ausgezeichnet.

 

 § 2

Die Ehrung erfolgt mit Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze mit Gemeindewappen.

 

 § 3

Mit den Ehrennadeln wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in einem Verein erworben hat, der seinen Sitz in der Gemeinde Atting hat. Vorschlagsberechtigt sind die Vereine und der Gemeinderat.

Die Ehrung entscheidet und prüft der Gemeinderat.

Der vorschlagende Verein muss die Meldung bis 31.10. jeden Jahres schriftlich mit Namen und ausführlicher Angabe der besonderen Verdienste an die Gemeinde melden.

 

 § 4

Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein von entscheidender Bedeutung war und kein Entgelt für Ihre Tätigkeit erhalten haben.

 

 § 5

Für die Verleihung der Ehrennadel in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein. Für die Verleihung der Nadel in Silber muss eine ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 15 Jahren nachgewiesen werden. Für die Verleihung der Nadel in Gold muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 25 Jahren nachgewiesen werden.

Die für eine Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Vereinen der Gemeinde Atting erfolgt sein.

 

§ 6

Bei der Ehrung wird gleichzeitig eine Urkunde überreicht. Sie trägt den Namen der ausgezeichneten Person, die Begründung der Verleihung und die Unterschrift des Bürgermeisters.

 

§ 7

Die Ehrungen werden im Rahmen Jahresabschlussfeier der Gemeinde Atting vorgenommen.

 

§ 8

Über Ehrungen außerhalb des Rahmens dieser Richtlinie entscheidet der Gemeinderat.

 

III. Besondere Ehrungen

Über weitere Ehrungen (einschl. deren Form und Durchführung) außerhalb der Sportlerehrung und der Ehrung ehrenamtlich Tätiger entscheidet der Gemeinderat.

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